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VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03.A |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 71 AsylVfG, § 53 AuslG, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG, § 51 Abs 2 VwVfG
Wiederaufgreifen eines Verfahrens zur Feststellung der Voraussetzungen des § 53 AuslG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederaufgreifen eines Verfahrens zur Feststellung der Voraussetzungen des § 53 AuslG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03
19 Wie bereits im Urteil des erkennenden Gerichts vom 29.11.2001 im Erstverfahren 7 E 2681/00.A (3) dargelegt wurde, hatte zwar das Bundesverfassungsgericht zu der Frage, ob auch in Asylstreitverfahren bei einer Versäumung der Klagefrist das Verschulden des Prozessbevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleichgestellt wird, bereits mit Beschluss vom 20.04.1982 (2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253) entschieden, dass die Regelung der §§ 85 Abs. 2 ZPO, 173 VwGO mit Rücksicht auf den Grundsatz der Rechtssicherheit auch insoweit mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 GG, vereinbar ist. - BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99
Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten
Auszug aus VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03
Soweit der Antragsteller inzwischen eine aktuell bestehende Suizidgefahr geltend macht und vorträgt, er sei in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden, handelt es sich hierbei um ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, das nicht gegenüber dem Bundesamt, sondern nur gegenüber der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde geltend zu machen ist (BVerwG, Urt. v. 21.09.1999 - 9 C 12/99 -, BVerwGE 109, 305 = InfAuslR 2000, 93; VG B-Stadt, Beschl. v. 12.05.2003 - 7 G 708/03.A (1) -). - BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …
Auszug aus VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03
Inzwischen hat aber das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen klargestellt, dass damit die Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG noch nicht beendet sein muss (Urt. v. 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16, und v. 21.03.2000 - 9 C 41.99 -, JURIS).
- BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97
Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren
Auszug aus VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03
Der Betroffene hat jedenfalls Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Wiederaufgreifen im weiteren Sinne (…BVerwG, a. a. O.; BVerfG, Beschl. v. 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 -, NVwZ 2000, 907 = DVBl 2000, 1279 = EZAR 212 Nr. 12 = InfAuslR 2000, 459 = AuAS 2000, 197). - BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99
Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …
Auszug aus VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03
Inzwischen hat aber das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen klargestellt, dass damit die Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG noch nicht beendet sein muss (Urt. v. 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16, und v. 21.03.2000 - 9 C 41.99 -, JURIS). - VGH Baden-Württemberg, 04.01.2000 - A 14 S 786/99
Asylverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Bevollmächtigten; Möglichkeiten …
Auszug aus VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03
Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.1982 haben der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 04.01.2000 (A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 f. = ESVGH 50, 160 = AuAS 2000, 45 und 144) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 24.01.2000 - 11 A 10006/00.OVG - in Fällen von Bevollmächtigtenverschulden in Asylverfahren eine Verpflichtung des Bundesamtes zu einem Wiederaufgreifen angenommen, wenn kein eigenes Verschulden des Vertretenen an der Fristversäumnis vorliegt und substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der früheren Ablehnung geltend gemacht werden. - VG Münster, 30.03.1993 - 3 L 88/93
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Mitteilung über eine …
Auszug aus VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03
Die Mitteilung des Bundesamtes vom 17.06.2003 und die Übersendung des angefochtenen Bescheids an die zuständige Ausländerbehörde hat keine unmittelbare Auswirkung gegenüber dem Antragsteller; sie ist lediglich eine zwischen zwei Behörden ergangene Benachrichtigung (VG B-Stadt, Beschl. v. 08.02.1994 - 7 G 30305/94.A [3]; VG Münster, Urt. v. 30.03.1993 - 3 L 88/93.A -. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2000 - 11 A 10006/00
Auszug aus VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03
Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.1982 haben der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 04.01.2000 (A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 f. = ESVGH 50, 160 = AuAS 2000, 45 und 144) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 24.01.2000 - 11 A 10006/00.OVG - in Fällen von Bevollmächtigtenverschulden in Asylverfahren eine Verpflichtung des Bundesamtes zu einem Wiederaufgreifen angenommen, wenn kein eigenes Verschulden des Vertretenen an der Fristversäumnis vorliegt und substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der früheren Ablehnung geltend gemacht werden.